Experte für Arbeitsschutz
Arbeitsschutz für Tierarztpraxen, Apotheken und alle Unternehmen der BGW- und BGN– Branchen:
rechtssicher, praxisnah, individuell.
Ich helfe Ihnen, gesetzliche Pflichten nach DGUV Vorschrift 2 einfach umzusetzen, damit Sie sich auf das Wohl Ihrer Kund:innen konzentrieren können.
Häufige Herausforderungen in Ihrem Unternehmen
Komplexe Vorschriften
Verlieren Sie den Überblick über die vielen Gesetze und Verordnungen zur Arbeitssicherheit?
Gefährdungen im Arbeitsalltag
Exposition gegenüber Gefahrstoffen, Gefährdungsfaktoren wie z.B. Tiere, Arbeitsmittel, organisatorisch oder ergonomische Belastungen, etc. – wie schützen Sie Ihr Team effektiv?
Zeitaufwand & Bürokratie
Die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen frisst wertvolle Zeit, die Sie für Ihre Kund:innen und Patient:innen benötigen.
Rechtliche Konsequenzen
Unzureichender Arbeitsschutz kann zu hohen Ausfallzeiten und rechtlichen Problemen bishin zu Bußgeldern führen.
Mitarbeitendenschutz & -motivation
Ein sicheres Arbeitsumfeld ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Produktivität Ihres Teams.
Hohe Stressbelastung
Ein unsicheres Arbeitsumfeld kann zu erhöhtem Stress und Arbeitsunfällen bei Ihren Mitarbeitenden führen.
Meine Leistungen für Ihr sicheres Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung
Ich analysiere spezifische Risiken und Gefährdungen in Ihrem Unternehmen und entwickele mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen.
Rechtssichere Dokumentation
Ich helfe Ihnen, alle notwendigen Dokumente gesetzeskonform zu erstellen und zu pflegen.
Unterweisungen
Ich unterstütze Sie, Ihr Personal praxisnah zu allen relevanten Themen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen.
Kontinuierliche Beratung
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stehe ich Ihnen jederzeit zur Seite und helfe Ihnen, ihr Unternehmen kontinuierlich in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterzuentwickeln.
Sorgenfrei und sicher: Fokus auf Ihre Kund:innen und Patient:innen
Ich biete Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 eine umfassende Betreuung und Beratung Ihres Unternehmens – von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bishin zu einer betriebsspezifischen Beratung - kontinuierlich und an die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst!
Die wichtigsten Gesetze zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Fundament des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Regelt die allgmeinen Pflichten des Unternehmers/Arbeitsgebers.
Schreibt die Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Unterweisungen vor.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
Bestimmt wie Unternehmen und Betriebe sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden müssen
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Legt den Rahmen für maximale tägliche Arbeitszeiten fest.
Regelt gesetzliche Ruhepausen, Mindestruhezeiten nach Arbeitsende und Sonntagsruhe.
weitere relevante Gesetze und Verordnungen
Gesetze für besonders schutzbedürftige Personengruppen (z.B. Mutterschutz- oder Jugendarbeitsschutzgesetz)
SGB VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Berufsgenossenschaften
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
und viele weitere Gesetze und Verordnungen
Benjamin Schmitt: Ihr Partner für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit langjähriger Erfahrung habe ich mich auf die besonderen Anforderungen von Tierarztpraxen und Apotheken spezialisiert. Ich berate zudem alle Unternehmen der Branchen der Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege BGW sowie der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN.
Durch meine Ausbildungen als Tischler, Heilerziehungspfleger und Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie meine langjährige Erfahrung bei einem Komplexträger in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, kenne ich sowohl technische als auch soziale Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestens. Aufgewachsen in einer Familie mit Apothekern und Tierärzten konnte ich schon lange vor meiner Ausbildung wichtige Erfahrungen im Zusammenhang mit diesen Berufsgruppen sammeln.
Diese Kombination ermöglicht es mir, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, die wirklich funktionieren, und branchenspezifisch verschiedenste Unternehmen zu betreuen.
Warum brauche ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Je nach Untermehmesgröße ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine betriebsmedizinische Betreuung gesetzlich verpflichtend.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt neutrales Fachwissen und entlastet Sie von komplexen Aufgaben, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Welches Betreuungsmodell ist für mein Unternehmen die richtige Wahl?
Je nach Anzahl der Beschäftigten richtet sich die Einsatzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies sind vereinfachte, bedarfsorientierte Betreuungszeiten ohne feste Stundenwerte für Kleinstbetriebe bis zu 20 Beschäftigten oder festen Vorgaben für die Grund- und betriebsspezifische Betreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.
Unternehmer, die aktiv im Betrieb mitarbeiten, können alternative Modelle wie das Kompetenzzentren- oder Unternehmermodell wählen (sehr komplex und zeitintensiv).
Welches Betreungsmodell für Ihr Unternehmen das passende ist, finden wir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch heraus.
Welche Gesetze sind für mein Unternehmen relevant?
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung sind nur ein Teil der relevanten Gesetze, die Ihr Unternehmen betreffen. Ich helfe Ihnen bei der individuellen Umsetzung und Einhaltung der für Sie relevanten Gesetzesvorschriften.
Wie lange dauert eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) oder Beurteilung der Arbeitsbedingungen (BA) ist ein fortlaufender Prozess, der für jeden Arbeistplatz in Ihrem Betrieb durchgeführt wird. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf neu eingerichtete oder veränderte Arbeitsplätze legen.
Die Dauer der erstmaligen Erstellung hängt von der Anzahl der Mitarbeitenden, der Größe des Unternehmens, der Branche, der Anzahl der verschiedenen Arbeitsbereiche und vielen weiteren Faktoren ab. Die Beurteilung wird jährlich oder anlassbezogen wiederholt. Ich berate und unterstütze Sie bei allen Schritten dieses komplexen Prozesses.
Bieten Sie auch individuelle Schulungen und Unterweisungen an?
Unterweisen ist Führungsaufgabe und eine rechtliche Pflicht des Arbeitgebers.
Ich unterstütze und berate Sie in Ihrer Unternehmerfunktion, maßgeschneiderte Schulungen und Unterweisungen für Ihr gesamtes Team durchzuführen, die direkt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und die Ihrer Mitarbeitenden zugeschnitten sind.